| Titel: Prozess gegen antirassistische Aktivisten wegen Hausverbot im Fluechtlingslager Blankenburg |
| Der innere Ausschluß von Recht und Öffentlichkeit, oder wer darf wo hinein? Prozess gegen antirassistische Aktivisten wegen Hausverbot im Flüchtlingslager Blankenburg /Oldenburg Zu Beginn des Streiks der Flüchtlinge in Blankenburg / Oldenburg (Hauptstelle der Außenstelle des Abschiebelagers Bramsche-Hesepe) wurde gegen drei Aktivisten die im Lager Freunde besuchten vom Lagerleiter Lüttgau ein Hausverbot erteilt. Die Flüchtlinge protestierten gegen die schlechen Lebensbedingungen im Lager. Sie verweigerten die Ein Euro Jobs und boykottierten das schlechte Kantinenessen. Ihre Forderungen waren unter anderem: Geldmittel ausbezahlt zu bekommen um selbsbestimmt kochen zu können, eine angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten und von den MitarbeiterInnen des Lagers mit Respekt behandelt zu werden. Flüchtlinge in Niedersachsen werden gezwungen in Lagern zu leben. Das Lagerleben bedeutet soziale Isolation, ständige Kontrolle und Gängelung, ein Leben, das praktisch gepägt ist von alltäglicher Verunsicherung, der Angst täglich abgeschoben oder in andere Lager transferiert zu werden. Lagerverhältnisse machen krank; sie zielen darauf ab, Menschen zu brechen und zu zermürben, um letztendlich die „freiwillige Ausreise“ zu erzwingen. Die Flüchtlinge begannen ihren politischen Protest mit einer Demonstration auf dem Lagergelände. Das Lager liegt ca. 7 km außerhalb von Oldenburg entfernt und wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Die Mehrheit der LagerbewohnerInnen nahm an der Demonstration teil, auf der sie ihre Forderungen stellten. Auf den spontanen Protest reagierte die Lagerleitung mit der Anforderung von Polizeikräften, die massiv vor Ort eintrafen. Ebenfalls vor Ort waren drei Unterstützer, die von Flüchtlingen ins Lager eingeladen worden waren. Der Lagerleiter Lüttgau widerrief – ohne weitere Begründung – die zuvor erteilte Besuchserlaubnis. Während sie sich mit den protestierenden Flüchtlingen unterhielten wurden sie aufgefordert das Gelände unverzüglich zu verlassen. Damit sollte offensichtlich eine kritische Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Auch nach der zweiten Aufforderung weigerten sich die Aktivisten das Lagergelände zu verlassen. Die anwesenden Flüchtlinge bestanden darauf, dass diese Personen ihre Gäste seien und bleiben. Dennoch hielt der Lagerleiter Lüttgau an seiner Entscheidung ein willkürliches Hausverbot auszuprechen fest und erstattete gegen die drei Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Hausverbote waren und sind ein Angriff auf die Besuchsfreiheit im Lager Blankenburg. Im Lager existiert ein rechtsfreier Raum, in dem die Bewohner nicht mal darüber entscheiden dürfen, welchen Besuch sie wann bekommen. Sie müssen dort über Jahre hinaus leben. Ein normales Leben, in dem sie über ihre sozialen Kontakte selbst entscheiden können, wird ihnen nicht zugestanden. Die Öffentlichkeit in das Lager einzuladen wird ihnen verwehrt. Die Hausordnung sieht vor, dass jeder Besuch ab 22 Uhr das Lager zu verlassen hat, willkürlich werden Menschen mit Hausverbot belegt. So wurde auch eine Flüchtlingssozialberaterin mit einem Hausverbot von 25 Jahren belegt. Ihr ist es verboten das Lager zu betreten. Im Abschiebelager Bramsche bei Osnabrück wurde einer Aktivistin ein Hausverbot erteilt, das so lange gilt, bis sie nicht mehr politisch tätig ist. Neben den Hausverboten finden im Lager auch zahlreiche Übergriffe auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre statt. Die Privaträume von Flüchtlingen werden auch in ihrer Abwesenheit durchsucht. Der Sicherheitsdienst, das Lagerpersonal und die Polizei betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit einfach die Zimmer der Flüchtlinge ohne anzuklopfen oder sich anzumelden. Das Lager ist eine totale Institution in der die Rechte jeder und jedes Einzelnen einfach ausgesetzt werden. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, welches im Grundgesetz jedem Bürger zugestanden wird gilt in diesen Einrichtungen nicht. Gegen diese Praxis der Repression werden wir vor dem Amtsgericht Oldenburg protestieren. Kommt um 9:30 am Mittwoch den 27. Juni vors Amtsgericht, später werden wir dann den Prozess wegen des angeblichen „Hausfriedensbruchs“ von drei Besuchern des Lagers als kritische Öffentlichkeit begleiten. Das Lagersystem abschaffen! Für ein selbstbestimmtes Leben für Flüchtlinge! Antirassistisches Plenum Oldenburg/Blankenburg |